
Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Es besteht insgesamt aus einer unüberschaubar großen Zahl von Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt die Rechtssysteme wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden.
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Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.
Von seiner Wortherkunft her bezeichnet der Begriff Gesetz etwas Gesetztes, etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung von Regeln. Daher bezeichnet man den Gesetzgebungsvorgang auch als Rechtsetzung – im Gegensatz zur Rechtsprechung. Von dem Verb „setzen“ leitet sich der Begriff Satzung ab.
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Detektiv bei der ObservationEin Detektiv (v. lat. detegere = entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.
Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.
Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann freiberuflich oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.
Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende.
Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.
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