Archiv für die Kategorie: “Geld & Steuer”


Einst galt die ING-DiBa als Urvater für das Tagesgeldkonto und machte eine Kontoform populär, die neben dem Girokonto zur Basisausstattung eines jeden gehören sollte. So machten sich seiner Zeit viele Sparer auf und kündigten ihr mager verzinstes Sparbuch, um mit größtmöglicher Sicherheit bei einem Tagesgeldkonto mehr Zinsen einzuverleiben. Doch wer die zurückliegenden Monate der ING-DiBa mit hohen Einlagen die Treue hielt, der wurde im Vergleich zu anderen Bankangeboten schwer enttäuscht. Die letzte Zinsänderung war bei der ING-DiBa am 15.08.2007. Seitdem wurden die Tagesgeldeinlagen mit 3,25% p.a. verzinst. Zwar bot die ING-DiBa diesen Zinssatz auf die gesamte Einlage (ohne Limit und ohne Zinsstaffelung), doch andere Banken waren längst mit über 4 Prozent im Geschäft und gewannen Kunden mit Leichtigkeit. Keine Frage, welcher Bankkunde verschenkt schon gern rund 25% Renditeabstand bei Null Risiko der Geldanlage?

Seit dem 01.09.2008 ist die ING-DiBa nach nunmehr einjähriger Pause aus diesem Dornröschenschlaf erwacht und bietet 5,00 Prozent für alle Einlagen bis zum 31.12.2008, die ab dem 01.09.2008 bei der ING-DiBa neu eingehen. Dazu wurde mit dem Stichtag 31.08.2008 die bestehenden Einlagen der Bestandskunden festgehalten, da diese mit einem geringeren Zinssatz von 3,5% p.a. weiterverzinst werden sollen. Wer also zum Beispiel 10.000 Euro zum Stichtag auf seinem ING-DiBa Tagesgeldkonto hatte, bei dem werden die se 10.000 Euro bis zum Jahresende mit 3,50% p.a. weiterverzinst. Kommt nun neues Geld ab dem 01.09.2008 hinzu (obendrauf), dann wird nur der Teil oberhalb der 10.000 Euro mit 5,00% p.a. bis Jahresende verzinst.

Wer als Neukunde hinzukommt, der hatte natürlich noch keine Einlage bei ING-DiBa und kann sich auf die 5 Prozent Verzinsung seiner gesamten Einlage freuen, die er nach der Kontoeröffnung auf dem Tagesgeldkonto parkt. Zusätzlich winkt noch ein 25 Euro Tankgutschein, wenn man sich auch dazu entscheidet, nach der Kontoeröffnung mind. 5.000 Euro einzuzahlen.

Gewinner der Aktion sind vor allem die Bestandskunden der ING-DiBa, die weite Teile Ihrer Einlage auf anderen (besser verzinsten) Tagesgeldkonten hatten. Daraus folgert ein niedrig festgeschriebener Betrag zum 31.08.2008. Wer nun Gelder von anderen Banken zur ING-DiBa zurückführt, kann sich auf die 5 Prozent-Verzinsung des nun mehr neuen Geldes freuen. Ganz klar werden aber vor allem die Neukunden profitieren, einerseits durch die hohe Verzinsung und andererseits noch durch den Tankgutschein. Das Sparen per Tagesgeld bleibt nach wie vor attraktiv und sicher. Die ING-DiBa meldet sich mit dieser Offerte zurück.

Comments Keine Kommentare »

Es sollte eigentlich gar keine Diskussion darüber geben, ob Sie für eine Leistung, die Sie Dritten gegenüber erbracht haben, auch entsprechend bezahlt werden. Das trifft auf alle Branchen zu, die eine Dienstleistung an Dritte erbringen, egal ob Handwerksbetrieb, Behörden oder Agenturen der beratenden Branchen.

Nur leider hat die Zahlungsmoral der Kunden in den letzten Jahren stark abgenommen. Schöpfte man früher eine Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt nur selten aus, so müssen Sie bisweilen vier Wochen auf Ihr Geld warten. Vielfach zahlt der Kunde die Rechnung sogar nur nach Erhalt einer Mahnung oder versucht durch endlose Diskussionen den Preis Ihrer Rechnung noch zu drücken und die Bezahlung in die Länge zu ziehen.

Kann das in Ihren Augen vielleicht noch zu verschmerzen sein, so sieht die Sache ganz anders aus, wenn Sie auf Ihrer Forderung sitzen bleiben, der Kunde die Rechnung also gar nicht zahlt. Sei es, dass er nicht zahlen will, weil Ihre Leistung in seinen Augen nicht entsprechend war oder er nicht zahlen kann.

In diesem Fall sollten Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, das sich mit dem säumigen Zahler in Verbindung setzt und versucht, dass die Forderung beglichen wird.
Zu den Aufgaben des Forderungsmanagements gehört es zuweilen auch, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Gelingt das jedoch nicht und schlägt das Inkasso fehl, bleibt dem Inkassounternehmen nichts anderes übrig, als die Zwangsvollstreckung herbeizuführen. Grundsätzliche Voraussetzung der privatrechtlichen Einzelzwangsvollstreckung ist für den Vollstreckungsgläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und der in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss.

Allerdings sollten Sie nicht zu oft mit säumigen Zahlern konfrontiert werden. Kann es doch passieren, dass Sie selbst deswegen mit Ihrem Betrieb in Schwierigkeiten kommen und im schlimmsten Fall Ihr Geschäft schließen müssen.
Um das zu vermeiden, können Sie natürlich im Vorfeld Kontakt zu einem Inkassounternehmen aufnehmen, das z.B. bei der Schufa eine Bonitätsauskunft einholt. Das ist besonders dann ratsam, bei größeren Bestellungen oder wenn die Zahlungsbedingungen keine Modalitäten wie „Vorkasse“ vorsehen

Comments Keine Kommentare »

RSS Verzeichnis
Feed Shark
Suchmaschinenoptimierung mit Ranking-Hits