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Beim Handykauf steht der Kunde oft vor der quälenden Entscheidung für welches der vielen Angebote er sich entscheiden soll. der:

Soll er gleich beim Kauf des Handys mehr bezahlen, ist dann aber frei in der Entscheidung bezüglich Netzanbieter und Tarif oder soll er das das Traumhandy für einen niedrigen Preis zu kaufen, sich aber dabei für eine recht lange Zeit, meist 1oder 2 Jahre , an einen Anbieter und den mit dem Telefon angebotenen Tarif zu binden. Die Entscheidung fällt da oft schwer.

Es ist nicht immer möglich ohne Weiteres bei einem Vertragshandy die SIM-Karte auszutauschen, da das Mobilfunknetz durch ein Verfahren namens Simlock fest eingestellt ist und auch die Karte kann vom Anbieter mit dem Gerät „verheiratet werden. Um nach einer Vertragsbeendigung das Handy ohne Vertrag mit der Karte eines anderen Anbieters zu betreiben, muss entweder ein gewisser Zeitraum abgewartet worden sein (in der Regel zwei Jahre) oder man muss einen gewissen Betrag zahlen, damit der alte Netzbetreiber das Handy freischaltet. Oft liegen aber dann die Kosten höher, als wenn man das Telefon frei erworben hätte. Ein weiterer Vorteil des freien Handys ist, daß man immer Zugriff auf die aktuellsten Handymodelle hat. Bei Vertragshandys kommt es dort naturgemäß zu leichten Verzögerungen, da das Paket je erst geschnürt werden muss. Auch ist man bei den Handys mit Vertrag oft auf die großen Hersteller wie Nokia oder Motorola festgelegt. „Exotische“ Hersteller werden von den Netzbetreiber so gut wie nie mit ins Boot geholt. Gerade aus Fernost kommen sehr viele technisch hochinteressante, aber auch preisgünstige Mobiltelefone, die man nur frei erwerben kann und sich zusammen mit einem Vertrag der grossen Anbieter wohl nie finden. Will man die Vielfalt des Handymarktes nutzen und auch noch die Geräte sehr früh zur Verfügung haben, so ist sicher der Kauf eines freien Handys angezeigt. Will man aber etwas sparen, hat nicht sofort genug Geld zur Verfügung und ist sich in der Wahl seines Anbieters sicher, so kann

man getrost zu einem „Vertragshandy“ greifen, zumal die 2 Jahresfrist eigentlich auch angemessen für die Lebensdauer eines Handys ist.

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