Zwangsvollstreckung durch externe Inkassounternehmen
Geschrieben von: bo_con in Geld & Steuer, Wirtschaft & Industrie, tags: Bonitätsauskunft, Forderungsmanagement, Inkasso, Inkassounternehmen, ZwangsvollstreckungEs sollte eigentlich gar keine Diskussion darüber geben, ob Sie für eine Leistung, die Sie Dritten gegenüber erbracht haben, auch entsprechend bezahlt werden. Das trifft auf alle Branchen zu, die eine Dienstleistung an Dritte erbringen, egal ob Handwerksbetrieb, Behörden oder Agenturen der beratenden Branchen.
Nur leider hat die Zahlungsmoral der Kunden in den letzten Jahren stark abgenommen. Schöpfte man früher eine Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt nur selten aus, so müssen Sie bisweilen vier Wochen auf Ihr Geld warten. Vielfach zahlt der Kunde die Rechnung sogar nur nach Erhalt einer Mahnung oder versucht durch endlose Diskussionen den Preis Ihrer Rechnung noch zu drücken und die Bezahlung in die Länge zu ziehen.
Kann das in Ihren Augen vielleicht noch zu verschmerzen sein, so sieht die Sache ganz anders aus, wenn Sie auf Ihrer Forderung sitzen bleiben, der Kunde die Rechnung also gar nicht zahlt. Sei es, dass er nicht zahlen will, weil Ihre Leistung in seinen Augen nicht entsprechend war oder er nicht zahlen kann.
In diesem Fall sollten Sie ein Inkassounternehmen beauftragen, das sich mit dem säumigen Zahler in Verbindung setzt und versucht, dass die Forderung beglichen wird.
Zu den Aufgaben des Forderungsmanagements gehört es zuweilen auch, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Gelingt das jedoch nicht und schlägt das Inkasso fehl, bleibt dem Inkassounternehmen nichts anderes übrig, als die Zwangsvollstreckung herbeizuführen. Grundsätzliche Voraussetzung der privatrechtlichen Einzelzwangsvollstreckung ist für den Vollstreckungsgläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und der in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss.
Allerdings sollten Sie nicht zu oft mit säumigen Zahlern konfrontiert werden. Kann es doch passieren, dass Sie selbst deswegen mit Ihrem Betrieb in Schwierigkeiten kommen und im schlimmsten Fall Ihr Geschäft schließen müssen.
Um das zu vermeiden, können Sie natürlich im Vorfeld Kontakt zu einem Inkassounternehmen aufnehmen, das z.B. bei der Schufa eine Bonitätsauskunft einholt. Das ist besonders dann ratsam, bei größeren Bestellungen oder wenn die Zahlungsbedingungen keine Modalitäten wie „Vorkasse“ vorsehen

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